Bestellung, Vertragsdauer, Kündigung
Die Vertragslaufzeit im Bereich des Web-Hosting
beträgt mindestens vier Wochen und beginnt
mit der Bereitstellung der Internet-Präsenz
unter der bestellten Domain bzw. bei Zugang
des FTP-Account durch den Auftragnehmer.
Die Laufzeit verlängert sich automatisch
erneut, wenn der Vertrag nicht zum Ende
eines Kalendermonats gekündigt wurde. Die
Kündigung bedarf der Schriftform. Sollte
die Kündigung zum Monatsende erfolgen, jedoch
noch Traffic auf den Servern von SD Solutions
auflaufen (z.B. durch nicht rechtzeitig
umgezogene Domänen), dann verlängert sich
das Vertragsverhältnis automatisch um jeweils
einen weiteren Monat.
Preise, Zahlungsfristen
Alle Preise verstehen sich rein netto
zuzüglich Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag
wird nach Leistung fällig. Kommt der Auftraggeber
mit der Bezahlung der Vergütung mehr als
30 Tage in Verzug, kann der Auftragnehmer
das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder
er ist berechtigt den Account zu sperren.
Die Kosten in Höhe von EUR 30,- für die
Accountsperrung zahlt der Auftraggeber.
Das Hostingverhältnis (Zahlung der mtl.
Providergebühr) besteht in dieser Zeit
aber in allen Punkten weiter. Die monatlichen
Hosting-Gebühren werden im Regelfall über
eine Einzugsermächtigung nach Erbringung
der Leistung v. Konto des Auftraggebers
abgebucht.
Urheberrechte, Verantwortlichkeit
für Inhalte und Domainnamen
Die Urheber-, Leistungs- und Eigentumsrechte
an gestalteten Inhalten gehen in den Besitz
des Auftraggebers über. Die Bereitstellung
von Inhalten durch den Auftraggeber erfolgt
unter Beachtung der Urheber-, Schutzrechte
und der gesetzlichen Bestimmungen. Der
Auftraggeber ist für die Einhaltung dieser
Bestimmungen und für die Wahl der Domain
allein verantwortlich. Der Auftraggeber
stellt den Auftragnehmer von etwaigen
Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung
von Rechten Dritter oder gesetz- oder
vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers
gegen den Auftragnehmer geltend gemacht
werden.
Domain-Registrierung
Die Anmeldung einer Domain erfolgt z.B.
in der Regel als deutsche "de"-Domain
oder als "com"-Domain. Der Auftraggeber
kann von einer tatsächlichen Zuteilung
erst ausgehen, wenn die Internet-Präsenz
unter dem gewünschten Namen bereitgestellt
wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung
für die Zuteilung der bestellten Domain
sowie für die zwischenzeitliche Vergabe
an eine andere Partei sind seitens des
Auftragnehmers ausgeschlossen. Der Auftragnehmer
betreut während der Dauer des mit dem
Auftraggeber geschlossenen Vertrages sämtliche
Domains auf der Grundlage der jeweils
gültigen Richtlinien der Vergabestellen,
insbesondere den Regelungen der DENIC.
Sollten sich diese Richtlinien ändern
oder sollten sich die Rahmenbedingungen
für die Registrierung und Aufrechterhaltung
von Domains aus anderen Gründen verändern,
sind der Auftragnehmer und der Auftraggeber
bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend
anzupassen. Sollte der Auftraggeber nach
Vertragsende die Weiternutzung einer Domain
über einen anderen Anbieter wünschen,
wird der Auftragnehmer hierzu unverzüglich
die notwendige Freigabe erteilen, sofern
die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden.
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer
erklären sich bereit, bei Wechsel des
Betreuers einer Domain, sowie Registrierung,
Änderung oder Löschung einer im jeweils
erforderlichen Umfang mitzuwirken und
hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls
abzugeben.
Datenschutz, Datensicherheit
Dem Auftraggeber ist bekannt, daß Name
und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten
bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank
zwingend und dauerhaft gespeichert werden
und in der sogenannten "Whois"-Abfrage
im Internet für ihn selbst und Dritte
jederzeit einsehbar sind. Im Rahmen der
Vertragsdurchführung werden personenbezogene
Daten beim Auftragnehmer gespeichert und
gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner,
Erfüllungsgehilfen und Dienstleister im
notwendigen Umfang weitergegeben. Ansonsten
werden personenbezogene Daten nur erhoben,
verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde
einwilligt oder eine Rechtsvorschrift
dies erlaubt. Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, das persönliche Paßwort zu seiner
Zugangskennung sorgfältig und vor dem
Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren
sowie es vor Mißbrauch und Verlust zu
schützen. Er stellt den Auftragnehmer
von Kosten und Ansprüchen Dritter frei,
die durch die Verletzung vorstehender
Pflichten entstehen. Dem Auftraggeber
ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im
Übertragungsweg des Internets in der Regel
die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung
befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis
zu erlangen und diese zu manipulieren.
Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
Verfügbarkeit, Wartung
E-Mails werden in der Regel über einen
befristeten Zeitraum und für ein begrenztes
Volumen bereitgestellt. Um Datenverluste
zu vermeiden, gewährleistet der Auftraggeber
die regelmäßige Abfrage seiner POP3-Accounts.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr
für die ununterbrochene Verfügbarkeit
der Inhalte oder für die korrekte Funktion
von Infrastrukturen oder Übertragungswegen
des Internets, die nicht in seinem Verantwortungsbereich
liegen. Eine Haftung des Auftragnehmers
für durch technisch bedingte Ausfälle
verursachte Datenverluste, abgebrochene
Datenübertragungen oder sonstige Probleme
in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer gewährleistet eine regelmäßige
Kontrolle der Funktionstüchtigkeit.
Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden,
die er grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht hat. Ersatz des entgangenen
Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden
oder anderer nicht vorhersehbarer Schäden
ist ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers
ist auf die Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages
begrenzt. Der Auftragnehmer leistet Gewähr
indem er nach eigenem Ermessen ganz oder
teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine
kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Die
vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft
vertragliche und außervertragliche Ansprüche.
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz sowie
bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
für alle darauf zurückzuführenden Schäden
nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso
haftet der Auftragnehmer nach den Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes. Bei grober
Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer
nach den gesetzlichen Vorschriften, bei
Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe
der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten
Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.500,00). Bei
leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer
nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht
verletzt hat. In diesen Fällen haftet
der Auftragnehmer lediglich in Höhe des
vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens,
bei Vermögensschäden jedoch maximal in
Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten
Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.500,00). Die
Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere
Folgeschäden, mittelbare Schäden oder
entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
des Auftragnehmers.
Sonstiges
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind jederzeit anwendbar und werden dem
Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Sollte
solchen Änderungen nicht innerhalb von
zwei Wochen ab Kenntnis widersprochen
werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen
die Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers,
kann er das Vertragsverhältnis innerhalb
von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung
fristlos kündigen. Für den Vertrag gelten
ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Andere Geschäftsbedingungen werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht
ausdrücklich widersprochen wird. Vertragsänderungen,
Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand
Erding. Es gilt das maßgebliche Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Sollte
eine Bestimmung des Vertrages unwirksam
sein oder werden oder sollte der Vertrag
unvollständig sein, so wird der Vertrag
in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine
solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn
und Zweck der unwirksamen Bestimmung in
rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am
nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige
Vertragslücken.